Dienstag, 11. Dezember 2007
Allgemeines zum Anerkennungsjahr
Berufspraktikum

Die staatliche Anerkennung als Bachelor of Arts (B.A.) erfolgt nach einer einjährigen Tatigkeit in einer sozialen Einrichtung und einem erfolgreichen Anschlusskolloquium im Anschluss an das sechssemestrige Studium. Dieser zweite Ausbildungsabschnitt dient dem Ziel, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anzuwenden. Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Berufspraktikums bildet die Verordnung über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.

Das Berufspraktikum wird anhand eines Ausbildungsplanes konzipiert, der zwischen Praktikantin oder Praktikant, dem Praktikantenamt des Fachbereiches und der Einrichtung vereinbart wird. Das Berufspraktikum wird nach Tarifvertrag vergütet. Es wird an einem Studientag in der Woche von Lehrenden des Fachbereiches begleitet.

Auf Antrag kann das Berufspraktikum teilweise unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

Formulare zur Anmeldung zum Anerkennungsjahr gibt es hier:
http://www.sozarb.h-da.de/studiengang/bachelor/berufspraktikum/index.htm

Wertvolle Infos zum Anerkennungsjahr zum runterladen findet ihr auf den Seiten der Hochschule Fulda unter folgendem Link:
http://www.fh-fulda.de/index.php?id=525

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